Wir freuen uns, dass du unser Festival besuchst und möchten dir deinen Besuch bei uns so sorgenfrei und angenehm wie möglich machen. Dafür haben wir ein umfassendes Hygiene- und Schutzkonzept entwickelt. Dieses beinhaltet Maßnahmen wie die Wahrung der Sicherheitsabstände durch Markierungen und Barrieren, sichere Wegeführungen, die Bereitstellung von Desinfektionsstationen, die professionelle Desinfektion aller genutzten Gegenstände und Geräte vor und nach jedem Besuch, die regelmäßige Durchlüftung unserer Räume und die stete Kontrolle dieser Maßnahmen durch unser Personal vor Ort. Durch das Buchen von individuellen Zeitslots sorgen wir außerdem dafür, dass es bei uns räumlich nie zu eng wird. Bitte halte dich an die folgenden Regeln, dann steht einem unvergesslichen Kunsterlebnis nichts mehr im Wege.
NACHWEISE
Gemäß der aktuell gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Hamburg (https://www.hamburg.de/verordnung) sind Besucher*innen von Ausstellungen nicht (mehr) verpflichtet einen negativen Schnell- / PCR-Test oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen. Diese Vorgabe kann sich, auch während der Veranstaltung, wieder ändern. Wir werden an dieser Stelle immer den aktuellen Stand veröffentlichen und Besucher*innen nach Möglichkeit vorab informieren, sollte ein entsprechender Nachweis notwendig werden.
MASKE tragen
In unserem Ausstellungsbereich ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt sowohl für Besucher*innen als auch für das VRHAM!-Team. Eine Übersicht der laut Verordnung zulässigen medizinischen Masken findest Du hier.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für
→ Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
→ Personen, für die das Tragen einer Maske aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder einer Behinderung nicht möglich ist, als Nachweis wird schriftliches ärztliches Zeugnis oder einen Schwerbehindertenausweis akzeptiert.
→ Das zeitweilige Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist außerdem zur Kommunikation mit schwerbehinderten Menschen erlaubt.
→ Personen, die das Tragen einer medizinischen Maske ablehnen und nicht unter die aufgelisteten Ausnahmen fallen, müssen wir den Zutritt verweigern.
Abstand halten
Halte bitte zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand und reduziere so das Risiko einer Ansteckung.
Das Abstandsgebot gilt selbstverständlich auch in Außenbereichen.
Kontakt angeben
Um Infektionsketten durch die Gesundheitsämter nachverfolgen zu können, sind wir zur Dokumentation deiner Kontaktdaten verpflichtet. Dabei erfassen wir – ausschließlich zu diesem Zweck – Name, Wohnanschrift und Telefonnummer unter Angabe des Datums und der Uhrzeit Deines Besuchs. Zusammen mit den Kontaktdaten notieren wir vor Ort, ob uns ein Testnachweis vorliegt. Deine Daten werden der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegt. Sie werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von vier Wochen gelöscht. Personen, die der Erhebung ihrer Kontaktdaten nicht zustimmen, müssen wir den Zutritt verweigern.
Gesund sein
Wir haben großes Vertrauen in das verantwortungsvolle Verhalten unserer Besucher*innen. Bevor Du uns besuchst: Hast du typische Symptome wie Fieber, Husten, Atemwegsbeschwerden oder den Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns? Wenn ja, gehe bitte wieder nach Hause und melde dich telefonisch bei deinem Hausarzt oder dem Arztruf Hamburger unter 116 117. Unsere Veranstaltung kann auch auch rein digital von zu Hause aus besucht werden. Informationen dazu findest Du hier.
Vor Ort steht unser Personal für Fragen bereit und wird dich bei deinem Besuch bestmöglich unterstützen. Hast du vorab noch weitere Fragen, schreibe gerne an info@vrham.de